Betreuungskosten für die Kindertagespflege - Tagesmutter

Generell richten sich die Kosten für einen Kindertagespflegeplatz in Schleswig-Holstein nach den folgenden Kriterien:

  • der Höhe Ihres Einkommens
  • dem Alter Ihrer Kinder
  • der Anzahl Ihrer Kinder, die auf Betreuung angewiesen sind (Geschwisterermäßigung)

Das Betreuungsgeld beinhaltet Kosten für Betreuung, Betriebskosten, sowie Beiträge zur Versicherung (Renten-, Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung).

Der angemessene Betrag für die Vergütung der Kindertagespflegeperson wurde vom Kreis Segeberg auf festgelegt, aufgrund der Qualifikation der Kindertagespflegeperson. Der Elternbeitrag wird wie folgt errechnet: 7,21 € * die wöchentlichen Betreuungsstunden, z. B. 30 Stunden pro Woche. Das ergibt dann den monatlichen Betrag, den die Eltern an den Kreis zurückzahlen. Durch das neue Kita-Gesetz, ist dieser Betrag festgelegt, auch Kreis übergreifend. Für Kinder, die das Dritte Lebensjahr überschritten haben. Zahlen die Eltern 5,66 € * die wöchentliche Betreuungsstunde an den Kreis zurück.

Die Förderung wird in Stundenpauschalen (für 10/15/20 Stunden) vom Kreis Segeberg bewilligt.

Für Eltern mit einem geringen Einkommen können die Kosten der Betreuung der Kinder vom örtlichen Sozialamt zusätzlich bezuschusst werden.

Eltern, die mehrere Kinder in der Betreuung einer Kindertagespflegestelle oder einer Kindertagesstätte haben, erhalten eine Geschwisterermäßigung. Für das 2 beitragspflichtige Kind ermäßigt sich der Kostenbeitrag in Höhe von 50 %. Für das 3. Kind wird der Kostenbeitrag zu 100 % ermäßigt.